Interne Vorschriften

Kapitel I

Abschnitt I

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 – Name, Geltungsbereich und Zweck

Artikel 2 – Einstufung und Kategorie

Artikel 3 – Kapazität

Artikel 4 – Dauer der Tätigkeit

Artikel 5 – Empfangs- und Kontrollzeiten

Artikel 6 – Sicherheit

Artikel 7 – Pflichten der Camper

Artikel 8 – Allgemeine Buchungsbedingungen

Artikel 9 – Änderungen von Vorbehalten

Artikel 10 – Unterbrechung oder Verkürzung des Aufenthalts

Artikel 11 – Folgen der Annullierung von Reservierungen

Artikel 12 – Familienaufenthalte in Unterkünften

Artikel 13 – Personalität der Vorbehalte

Artikel 14 – Gruppenbuchungen

Abschnitt II

Allgemeine Regeln für die Nutzung

Artikel 15 – Ruhezeit

Artikel 16 – Campingplätze und kostenlose Campingbereiche

Artikel 17 – Belegung von Stellplätzen und freien Campingflächen

Artikel 18 – Besondere Unterbringungsbedingungen

Artikel 19 – Belegung und Reinigung der Unterkunft

Abschnitt III

Eintritt in den Park

Artikel 20 – Zutritt zum Parkhaus

Artikel 21 – Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 22 – Besuche

Artikel 23 – Zulassung von Minderjährigen

Abschnitt IV

Bedingungen für die Nutzung

Artikel 24 – Benutzerregistrierung

Artikel 25 – Kontrollblätter für die Ein- und Ausfahrt in den Park

Artikel 26 – Zulassung von Tieren

Artikel 27 – Einfahrt, Verkehr und Parken von Fahrzeugen

Artikel 28 – Verweigerung oder Verbot der Immatrikulation

Artikel 29 – Einchecken und Auschecken

Artikel 30 – Preis der Dienstleistungen

Artikel 31 – Zahlungsbedingungen

Artikel 32 – Check-out – Verfahren und Verantwortlichkeiten

Artikel 33 – Aufbewahrung nicht genutzter Geräte

Artikel 34 – Bedingungen

Kapitel II

Abschnitt I

Rechte und Pflichten der Nutzer

Artikel 35 – Rechte der Nutzer

Artikel 36 – Pflichten der Nutzer

Abschnitt II

Verbietet

Artikel 37 – Besondere Verbote

Abschnitt III

Verantwortung

Artikel 38 – Verantwortung der Eigentümer

Kapitel III

Abschnitt I

Elektrizität

Artikel 39 – Anschluss und Versorgung mit Elektrizität

Artikel 40 – Unzulässige Situationen

Abschnitt II

Verantwortung

Artikel 41 -Zuständigkeiten

Abschnitt III

Verwendung von Gas

Artikel 42 – Gas

Kapitel IV

Abschnitt I

Fundstücke und verlassenes Material

Artikel 43 – Gefundene Gegenstände

Artikel 44 – Zurückgelassenes Material

Abschnitt II

Beseitigung, Kostenübernahme und Verlust von Material

Artikel 45 – Beseitigung und Hinterlegung von zurückgelassenem Material

Artikel 46 – Verlust von Material

Kapitel V

Abschnitt I

Ausrüstung für den allgemeinen Gebrauch

Artikel 47 – Installation und Dienstleistungen

Artikel 48 – Rezeption und Concierge

Artikel 49 – Minimarkt

Artikel 50 – Barbecues

Artikel 51 – Geschirrspülmaschinen und Wäschetanks

Artikel 52 – Wäscherei

Artikel 53 – Sanitäre Einrichtungen

Artikel 54 – Behälter für feste Abfälle und Ökopunkte

Artikel 55 – Rettungs- oder Triagezentrum

Artikel 56 – Spielplatz für Kinder

Artikel 57 – Spielfeld

Artikel 58 – Tankstelle für Wohnwagen und Wohnmobile

Artikel 59 – Restaurant

Artikel 60 – Schwimmbad

Abschnitt II

Personal des Parks

Artikel 61 – Zuständigkeit der Beamten

Kapitel VI

Abschnitt I

Bedingungen der Einrichtung

Artikel 62 – Allgemeine Bedingungen

Abschnitt II

Haftpflichtversicherung

Artikel 63 – Versicherung

Kapitel VII

Verschiedene Bestimmungen

Artikel 64 – Verweigerung des Aufenthalts auf dem Parkplatz

Artikel 65 – Übergangene Fälle

INTERNE VORSCHRIFTEN

Camping Costa do Vizir

Campingplatz „Costa do Vizir

(Porto Covo)

Einführung

In Anbetracht des Gesetzesdekrets Nr. 39/2008 vom 7. März, das den rechtlichen Rahmen für die Einrichtung, den Betrieb und die Funktionsweise von Tourismusunternehmen festlegt, geändert durch das Gesetzesdekret Nr. 186/2015 vom 3. September.

in Anbetracht der Ministerialverordnung Nr. 1320/2008 vom 17. November, in der die spezifischen Anforderungen an die Einrichtung und den Betrieb von Camping- und Caravaningplätzen festgelegt sind.

In der Erwägung, dass der Eigentümer und Betreiber des Campingplatzes Costa do Vizir Beach Village & SPA, Lda. ist und dass der Zweck dieses Reglements darin besteht, die Rechte und Pflichten der Nutzer des Campingplatzes in Bezug auf seine Nutzung festzulegen, die für die Ausübung des Campings und des Caravanings sowie anderer damit zusammenhängender Veranstaltungen bestimmt ist, um seinen Nutzern im Urlaub oder an Wochenenden oder auf Reisen besser dienen zu können.

in der Erwägung, dass die Zugangs- und Betriebsordnung dazu dient, dem Campingplatz ein Leitinstrument für Verhaltensregeln an die Hand zu geben, die von den Campern und Wohnwagenbesitzern beachtet und eingehalten werden müssen, und insbesondere die Verantwortlichkeiten zu verdeutlichen, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Regeln ergeben.

in der Erwägung, dass die interne Geschäftsordnung des Campingplatzes, die am 1. Januar 2009 erstellt wurde, angesichts der Veränderungen auf dem Campingplatz nicht mehr aktuell war.

Daher gelten neben den speziell anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen auch die Regeln dieser Geschäftsordnung und die in den mit den Nutzern unterzeichneten Handelsverträgen festgelegten Regeln.

Geändert am 16. Juni 2023, um die entsprechenden Regeln an die Realität des Campingplatzes anzupassen, worüber der Stadtrat von Sines informiert wurde.

Kapitel I

Abschnitt I

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Name, Umfang und Zweck

  1. Der Campingplatz heißt „Costa do Vizir“, im Folgenden Campingplatz genannt.
  2. Der Park ist für die Ausübung von Camping und Caravaning in Form von Ferien und Wochenenden oder Wandercamping sowie für andere damit verbundene Veranstaltungen vorgesehen, um seinen Nutzern einen besseren Service zu bieten.
  3. Die ergänzenden Wohneinheiten (Wohnungen und Bungalows) sind der abgegrenzte Raum, der für den exklusiven und privaten Gebrauch der Nutzer des Parks bestimmt ist.

Artikel 2

Klassifizierung und Kategorie

Der Park ist mit drei Sternen ausgezeichnet und besteht aus zwei verschiedenen Bereichen, einem für Camping und Caravaning und einem für die Unterbringung in Bungalows und Wohnungen, den sogenannten „ergänzenden Unterkunftseinheiten“.

Artikel 3

Zuweisung

Der Park hat eine begrenzte Kapazität von 540 Plätzen, abhängig von der Nutzung und der Aufenthaltsdauer.

Artikel 4

Zeitraum der Operation

Der Park ist das ganze Jahr über für die Öffentlichkeit zugänglich, es sei denn, die Direktion legt etwas anderes fest, es handelt sich um eine gesetzliche oder behördliche Auflage oder um einen Fall von unvorhersehbaren Umständen oder höherer Gewalt.

Artikel 5

Öffnungszeiten der Rezeption und der Kontrolle

  1. Die Rezeption ist von Juni bis September von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet. Nach 20.00 Uhr wird der Empfangsservice an den Concierge übertragen.
  2. In der übrigen Zeit (Oktober bis Mai) ist die Rezeption von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr geöffnet, und nach 18 Uhr werden die Dienstleistungen an den Concierge übertragen.
  3. Die normalen Öffnungszeiten der Rezeption sind an einer gut sichtbaren Stelle in der Nähe des Haupteingangs zum Park sowie auf den Armbändern der Zugangskontrolle angegeben.
  4. Der Zeitraum für die Registrierung und Zulassung von Nutzern findet nur innerhalb der festgelegten Stunden statt.
  5. Wenn Sie den Park „Costa do Vizir“ während der Schließungszeit der Rezeption verlassen, muss der Nutzer zunächst den Aufenthalt gemäß den unten aufgeführten Bedingungen bezahlen.

Artikel 6

Sicherheit

  1. Der Park verfügt über die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen, und das Personal wurde in den entsprechenden Maßnahmen zur Handhabung und Vorbeugung sowie in den Verfahren bei Unfällen geschult.
  2. Der Park gewährleistet die Sicherheitsbedingungen, zu denen er gesetzlich verpflichtet ist, nämlich durch seinen Concierge-Service.

Artikel 7

Verantwortlichkeiten der Camper

  1. Der Park und seine Verwaltung lehnen jede Verantwortung für persönliche Unfälle, Schäden, Diebstahl oder Feuer an Fahrzeugen, Ausrüstung oder anderen Gegenständen der Benutzer ab.
  2. Der Park lehnt auch jede Verantwortung für Unfälle, Schäden, Diebstahl oder Feuer an Gegenständen ab, die den Benutzern oder Besuchern gehören.
  3. Die Verantwortung für diese Taten muss immer den Tätern oder den Personen zugeschrieben werden, die ordnungsgemäß befugt sind, die Minderjährigen zu begleiten.
  4. Der Park haftet nicht für Schäden, die durch schlechtes Wetter, umstürzende Bäume oder andere durch Naturphänomene verursachte Schäden entstehen.

Artikel 8

Allgemeine Buchungsbedingungen

  1. Buchungen werden erst mit der Annahme durch den Park wirksam.
  2. Buchungen, die mehr als 30 Tage vor dem Datum des Aufenthalts getätigt werden, gelten erst nach Erhalt einer Vorauszahlung von (25%) des Gesamtbetrags der Buchung als angenommen. Diese kann bis zu 5 Tage nach der Buchung und nach Annahme der Verkaufsbedingungen durch den Park erfolgen.
  3. Bei Nichtbezahlung der Anzahlung zur Annahme der Buchung durch den Nutzer zum Zeitpunkt der Buchung oder bei Nichtbezahlung des Restbetrags für den gebuchten Aufenthalt, der spätestens 30 Tage vor dem geplanten Beginn des Aufenthalts gezahlt werden muss, hat der Park das Recht, die Buchung zu stornieren, und infolgedessen wird die ergänzende Unterkunft (Wohnung oder Bungalow) oder der Stellplatz frei zum Verkauf.
  4. Im Falle einer akzeptierten Buchung im Sinne von Absatz 3 dieses Artikels schickt der Park dem Nutzer eine E-Mail, in der die geleistete Zahlung und eine Zusammenfassung der vom Nutzer gebuchten Leistungen angegeben sind.
  5. Buchungen sind erst dann gültig, wenn der Park sie bestätigt und akzeptiert hat und sie verbindlich werden.
  6. Die Annahme oder Ablehnung einer Buchung kann unter anderem von der Funktionalität, der Funktionsfähigkeit und der tatsächlichen Verfügbarkeit der Unterkunft (Wohnung oder Bungalow) oder des Stellplatzes sowie allgemein von allen Umständen abhängen, die den Aufenthalt für die Daten, auf die sich die Buchung bezieht, beeinflussen können.
  7. Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, die Dienste auszuwählen und dafür zu sorgen, dass sie seinen Bedürfnissen entsprechen, und der Park kann in dieser Hinsicht nicht haftbar gemacht werden.
  8. Der administrative Prozess der Buchung von Unterkünften und Campingplätzen ist für den Nutzer kostenlos.
  9. Der Park kann nicht für die Nichterfüllung oder unzureichende Erfüllung von Reservierungen in Fällen von zufälligen Ereignissen oder höherer Gewalt, unvorhersehbaren oder unvermeidbaren Handlungen Dritter oder Handlungen, die den Benutzern zuzuschreiben sind, verantwortlich gemacht werden.

Artikel 9

Änderungen der Reserven

  1. Sie können Ihren Aufenthalt ändern, indem Sie sich per E-Mail oder telefonisch mit dem Park in Verbindung setzen. Dies hängt von der Verfügbarkeit und Kapazität der verfügbaren Unterkünfte und Stellplätze ab.
  2. Der Park akzeptiert keine Änderungen der Buchungsdaten von einem Jahr zum nächsten, es sei denn, der Nutzer kompensiert die absehbare Preiserhöhung für das folgende Jahr.
  3. Wenn die Änderung nicht vorgenommen werden kann, muss der Nutzer zu den ursprünglichen Buchungsbedingungen bleiben oder die Buchung gemäß den Buchungsstornierungsbedingungen oder der Buchungsstornierungsversicherung stornieren.
  4. Jede Anfrage auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer ist immer abhängig von der Verfügbarkeit und den zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisen.
  5. Jeder Antrag auf Verkürzung der Aufenthaltsdauer wird als Teilstornierung betrachtet und unterliegt den Regeln für Stornierung und Unterbrechung des Aufenthalts.

Artikel 10

Unterbrechung oder Verkürzung des Aufenthalts

  1. Bei einer Unterbrechung oder Verkürzung des Aufenthalts aufgrund einer Stornierung im Falle von zufälligen Ereignissen oder höherer Gewalt werden die vom Nutzer gezahlten Beträge vollständig erstattet.
  2. Das Eintreten der im vorigen Absatz genannten Situation berechtigt den Nutzer nicht zu einer Entschädigung, Zinsen oder einer anderen Entschädigung.
  3. Wenn der Aufenthalt aufgrund einer Stornierung und aus Gründen, die der Nutzer zu vertreten hat, unterbrochen oder verkürzt wird, müssen alle Stornierungsanträge per Brief oder E-Mail an die Adressen des Parks übermittelt werden.
  4. Der Park akzeptiert keine telefonisch übermittelten Stornierungen.
  5. Jede vollständige oder teilweise Stornierung des Buchungszeitraums hat die vollständige oder teilweise Stornierung der Buchung zur Folge. In diesem Fall werden die Unterkünfte oder Stellplätze ganz oder teilweise zur Vermarktung freigegeben, im letzteren Fall (Teilstornierung) nur für den jeweiligen Zeitraum.
  6. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Stornierung der Buchung durch den Nutzer, ohne dass er die Stornierungsgarantie bis zum Tag der Ankunft im Park unterzeichnet hat, aus einem der folgenden Gründe:
  7. a) Schließung der Grenzen durch eine Verwaltungsentscheidung;
  8. b) Schließung des Parks;
  9. c) Beschränkung der Fahrten auf eine bestimmte Anzahl von Kilometern durch eine Verwaltungsentscheidung, die dem Nutzer den Zugang zum Parkplatz verwehrt, wird ein Gutschein im Wert des gezahlten Gesamtbetrags ausgestellt, der zwei Jahre lang gültig ist.
  10. Lehnt der Nutzer den Gutschein in den im vorigen Absatz vorgesehenen Fällen ab, wird ihm der seinem Antrag entsprechende Betrag erstattet.
  11. Wenn der installierte Benutzer ohne triftigen und hinreichend begründeten Grund den vertraglich vereinbarten Aufenthalt verkürzen möchte, wird kein Betrag zurückerstattet.

Artikel 11

Folgen von Buchungsstornierungen

  1. Die Nutzer können den Park bitten, ihre Buchung zu stornieren. Die Folgen einer Stornierung variieren je nach dem Zeitraum vor Beginn des Aufenthalts.
  2. Wenn die Buchung am (16. Tag) vor Beginn des Aufenthalts storniert wird:
  3. a) Der vom Benutzer im Voraus als Anzahlung gezahlte Betrag (25%) wird vom Park als Stornierungskosten einbehalten.
  4. b) Alle anderen vom Nutzer gezahlten Beträge, abzüglich des als Kaution gezahlten Betrags, werden dem Nutzer zurückerstattet.
  5. Wenn die Buchung zwischen dem 15. und 6. Tag vor Beginn des Aufenthalts storniert wird, werden (30%) des Gesamtbetrags des Aufenthalts vom Park als Stornierungskosten einbehalten.
  6. Wenn die Buchung zwischen (5. Tag und 0 Tagen) vor Beginn des Aufenthalts storniert wird, behält der Park alle vom Nutzer gezahlten Beträge ein.
  7. Wenn der Nutzer eine Buchung vornimmt, aber zum festgelegten Datum des Aufenthaltsbeginns nicht im Park erscheint, ohne die Rezeption per Brief oder E-Mail darüber informiert zu haben, dass er die Unterkunft oder den Stellplatz zum festgelegten Datum des Aufenthaltsbeginns nicht betreten wird, gilt die Buchung als storniert.
  8. Wenn der im vorigen Absatz beschriebene Fall eintritt, kann der Park alle vom Benutzer gezahlten Beträge einbehalten, so dass die Unterkunft oder der Stellplatz für die Vermarktung frei ist.
  9. Im Falle einer Stornierung der Reservierung durch den Nutzer, der eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, sind die gezahlten Beträge durch die Garantie gemäß den allgemeinen Bedingungen für die Stornierung von Reservierungen abgedeckt. In diesem Fall obliegt es dem Nutzer, die Erstattung durch die Versicherungsgesellschaft zu beantragen.
  10. Wenn der Grund für die Stornierung der Reservierung nicht von der Stornoversicherung abgedeckt ist oder wenn der Versicherer die Zahlung ablehnt, werden die vom Nutzer an den Park gezahlten Beträge nicht zurückerstattet.

Artikel 12

Familienaufenthalte in Unterkünften

  1. Der Park bietet Familienaufenthalte im traditionellen Sinne, denn die ergänzenden Unterkünfte wurden speziell für diesen Zweck konzipiert.
  2. Der Park behält sich das Recht vor, Buchungen abzulehnen, die gegen diesen Grundsatz verstoßen oder versuchen, ihn zu umgehen.

Artikel 13

Personalisierte Buchungen

  1. Reservierungen für Campingplätze und Unterkünfte (Bungalows oder Wohnungen) sind persönlich und können unter keinen Umständen an Dritte übertragen werden, weder kostenlos noch gegen Gebühr.
  2. Alle von Dritten vorgenommenen Buchungen müssen auf den Namen des Nutzers (Inhaber des Aufenthalts) abgeschlossen werden.
  3. Der Nutzer muss den Wahrheitsgehalt und die Richtigkeit der angegebenen Informationen bestätigen.

Artikel 14

Gruppenbuchungen

  1. Jede Buchung von mehr als vier Unterkünften (Bungalows/Appartements) und/oder Stellplätzen durch dieselben oder verschiedene Personen, auch wenn sie sich kennen und/oder aus denselben Gründen zusammen reisen, zu denselben Aufenthaltsdaten, gilt als Gruppenbuchung.
  2. Sowohl die Unterkünfte (Bungalows/Appartements) als auch die Campingplätze im Park sind ausschließlich für Einzelpersonen bestimmt.
  3. Für alle Gruppenbuchungsanfragen müssen Sie den Park telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.
  4. Der Park hat das Recht, die Buchungsanfrage zu analysieren, bevor er sie annimmt oder ablehnt.

Abschnitt II

Allgemeine Nutzungsregeln

Artikel 15

Zeit des Schweigens

  1. Die Zeit der Stille liegt zwischen Mitternacht und 7 Uhr morgens.
  2. In der Zeit des Schweigens:
  3. a) Es ist nicht erlaubt, Material zu installieren;
  4. b) Der Zugang zu den jeweiligen Installationsbereichen ist nur zu Fuß möglich und Fahrzeuge sind verboten.
  5. Im Falle eines offensichtlichen Bedarfs können die Zugangstore zum Park während der Schließung geöffnet werden.

Artikel 16

Campingplätze und kostenloses Campinggelände

  1. Der Bereich des Parks, der für Camping und Caravaning genutzt werden kann, ist in geeignete Flächen unterteilt, die als Stellplätze/Campingplätze und freie Campingflächen bezeichnet werden.
  2. Campingplätze sind Campingplätze oder ordnungsgemäß gesperrte Bereiche, die von Campern/Wohnwagenbesitzern genutzt werden können.
  3. Der freie Campingbereich ist ein Bereich im Park, in dem Camper/Wohnwagenfahrer frei aufgestellt werden können, solange ihre Ausrüstung den allgemeinen Aufstellungsbedingungen entspricht.

Artikel 17

Belegung von Stellplätzen / Campingplätzen und freiem Campingbereich

  1. Die Camper oder Wohnwagenfahrer müssen ihren Stellplatz bzw. ihre Parzelle sowie den Bereich des freien Campings, in dem sie sich aufhalten, stets in perfekter Ordnung und Sauberkeit halten, an der Erhaltung der Umwelt mitarbeiten und die Sauberkeit der anderen Stellplätze/Campingplätze und der öffentlichen Räume des Parks nicht stören.
  2. Die Parkverwaltung kann mit angemessener Vorankündigung beschließen, einen Stellplatz/eine Parzelle zu räumen und den Camper/Wohnwagen auf einen anderen freien Stellplatz zu verlegen, wenn Umstände höherer Gewalt dies erfordern.
  3. Das Eintreten der im vorigen Absatz vorgesehenen Situation bedeutet, dass der Nutzer, wenn möglich, auf einen Stellplatz mit ähnlichen Eigenschaften umziehen muss.

Artikel 18

Besondere Unterkunftsbedingungen

  1. Der Park verfügt über einen Bereich für ergänzende Unterkünfte (Wohnungen und Bungalows), voll ausgestattet, vom Typ T1 und T2, nämlich: (Wohnungen) vom Typ T1 – Kapazität 2 Personen; (Wohnungen) vom Typ T2 – Kapazität 4 Personen und (Bungalows) vom Typ T2 – Kapazität 5 Personen.
  2. Die Belegung durch „zusätzliche Personen“ kann nur in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit und der Kapazität der Unterkunft erfolgen und nur in Fällen, in denen dieser Service vom Park akzeptiert wurde.
  3. Der Park hat das Recht, Gruppen oder Familien mit mehr Begleitpersonen als der vertraglich vereinbarten Unterkunftskapazität den Zugang zu verweigern.
  4. Bei der Schlüsselübergabe wird dem Benutzer die Liste der Geräte auf einem in jedem Raum ausgestellten Inventar sowie die allgemeinen Nutzungsbedingungen angezeigt.
  5. Die Unterkunft muss vom Benutzer in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem sie sich befand, und mit der gesamten funktionalen Ausstattung.
  6. Am letzten Tag des Aufenthalts wird die Liste der Ausrüstung in der Unterkunft überprüft, ebenso wie der Zustand der Unterkunft und ihrer Ausstattung.

Artikel 19

Belegung und Reinigung der Unterkunft

  1. Am Tag, an dem die Benutzer die Unterkunft betreten, sorgt der Parkservice dafür, dass sie gereinigt wird.
  2. An den anderen Tagen ist es die Pflicht der Benutzer, ihre Unterkunft in perfekter Ordnung und Sauberkeit zu halten.
  3. Am siebten Tag Ihres Aufenthalts wird der Parkservice die Handtücher und die Bettwäsche in Ihrer Unterkunft wechseln.

Abschnitt III

Eintritt in den Park

Artikel 20

Eintritt in den Park „Costa do Vizir“.

  1. Der Zutritt eines jeden Parkbenutzers hängt von der Genehmigung der Dienststellen ab, der eine vorherige Anmeldung, die Vorlage des entsprechenden Ausweises und die Einhaltung der anderen erforderlichen Verfahren vorausgehen müssen, und setzt die Annahme der vorliegenden Bestimmungen voraus.
  2. Die Dienste nehmen keine Anmeldungen mehr an, sobald festgestellt wird, dass der Park ausgebucht ist.

Artikel 21

Zulassungsbedingungen

  1. Die Nutzung des Parkplatzes erfordert eine vorherige Identifizierung und Registrierung der Nutzer unter den folgenden Bedingungen:
  2. a) Nationale Nutzer, Vorlage eines gültigen Ausweises (Personalausweis/Bürgerkarte).
  3. b) Benutzer aus der EU (Europäische Union), Vorlage eines gültigen Ausweises und zusätzlich einer internationalen Campingkarte (CCI) oder eines anderen gültigen Ausweises.
  4. c) Ausländische Nutzer, Vorlage und Registrierung des Reisepasses oder eines anderen gültigen Ausweises und, als Zubehör, der internationalen Campingkarte (CCI).
  5. Die Nutzung des Parks erfordert außerdem die vorherige Identifizierung und Registrierung von Besuchern und Minderjährigen unter den folgenden Bedingungen:
  6. a) Besucher müssen an der Rezeption des Parkplatzes einen gültigen Ausweis vorlegen und außerdem die in Artikel 22 der vorliegenden Verordnung genannten Anforderungen erfüllen.
  7. b) Minderjährige, sofern sie ordnungsgemäß identifiziert sind und die in Artikel 23 des vorliegenden Reglements genannten Personen begleiten und dazu bestimmt sind, gemeinsam mit ihnen die jeweiligen Stellplätze/Campingplätze, den kostenlosen Campingbereich oder die ergänzende Unterkunft zu belegen.
  8. Alle Eintritte von Benutzern, Besuchern und Minderjährigen müssen ausnahmslos von den Empfangsdiensten des Parks registriert werden.

Artikel 22

Besuche

  1. Im Sinne dieser Bestimmungen ist ein Besucher jeder, der nicht mit einer Camping-/Wohnwagenausrüstung ausgestattet ist oder nicht in einer zusätzlichen Unterkunft übernachtet.
  2. Besucher können den Park nur während der Öffnungszeiten der Rezeption betreten und wenn die folgenden kumulativen Bedingungen erfüllt sind:
  3. a) Bei der Registrierung für den Besuch ein Vollbenutzer zu sein;
  4. b) Zahlen Sie den Preis gemäß der geltenden Preisliste;
  5. c) Wenn der Besucher nicht im Park übernachtet, muss er ihn bis zur Schließung der Rezeption gemäß dem aushängenden Zeitplan verlassen;
  6. d) Sie werden von einem Armband zur Zugangskontrolle oder einem anderen gleichwertigen Mittel begleitet.
  7. Wenn der Besucher auf dem Wohnmobil-/Wohnwagenplatz des besuchten Halters übernachten möchte, muss er dies der Rezeption mitteilen und den Preis für die Übernachtung gemäß der geltenden Preisliste bezahlen.
  8. Wenn der Besucher in der Zusatzunterkunft (Apartment/Bungalow) des besuchten Inhabers übernachten möchte, muss er dies der Rezeption mitteilen und den entsprechenden Preis pro Nacht zahlen, sofern die Kapazitätsgrenze der jeweiligen Unterkunft eingehalten wird.
  9. Ein Übernachtungsgast, der den Park verlassen möchte, muss dies unter den folgenden Bedingungen tun:
  10. a) Bis 12 Uhr des folgenden Tages, wenn Sie auf dem Wohnmobil-/Wohnwagenplatz übernachtet haben; wenn Sie bleiben möchten, müssen Sie für jeden weiteren Tag einen neuen Preis bezahlen;
  11. b) Bis 11 Uhr des folgenden Tages, wenn Sie in der Zusatzunterkunft übernachtet haben; wenn Sie bleiben möchten, müssen Sie für jeden weiteren Tag einen neuen Preis zahlen.
  12. Der Eigentümer des Wohnmobils/Wohnwagens ist immer für die Unterbringung der Besucher verantwortlich und muss die entsprechenden Anmeldeformulare aufbewahren und sie auf Verlangen eines ordnungsgemäß ausgewiesenen Parkmitarbeiters vorlegen.
  13. Für Störungen oder Schäden, die durch die Besuche verursacht werden, ist der besuchte Nutzungsberechtigte verantwortlich.
  14. Wenn der Besuch einer der Bestimmungen dieses Reglements nicht entspricht, kann der Park gezwungen sein, den Besucher aufzufordern, das Gelände zu verlassen, ohne Anspruch auf Entschädigung und/oder Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.

Artikel 23

Zulassung von Minderjährigen

  1. Minderjährige unter achtzehn Jahren werden nur in Begleitung ihrer Eltern oder anderer ordnungsgemäß bevollmächtigter Erwachsener, die für sie verantwortlich sind, eingelassen.
  2. Der Park kann entsprechende Unterlagen verlangen, die Erwachsene als Eltern oder autorisierte Personen ausweisen.

Abschnitt IV

Bedingungen für die Nutzung des Parkplatzes

Artikel 24

Benutzerregistrierung

  1. Zum Zeitpunkt der Zulassung wird der Parkdienst jeden Nutzer registrieren und die in Artikel 21 des vorliegenden Reglements genannten Unterlagen, Informationen über die Anzahl der Begleitpersonen sowie das gesamte Material, aus dem der Campingplatz besteht, anfordern.
  2. Nach der Erstregistrierung des Nutzers ist der Nutzer auch verpflichtet, alle anderen Personen und Materialien, die zu seinem Campingplatz gehören, zu registrieren.

Artikel 25

Kontrollblätter für die Ein- und Ausfahrt in den Park

  1. Beim Einlass erhalten die Benutzer ein Anmeldeformular, das persönlich und nicht übertragbar ist und immer mitgeführt und auf Verlangen eines ordnungsgemäß ausgewiesenen Parkmitarbeiters vorgelegt werden muss.
  2. Der Benutzer und andere Personen, die zu seinem Camp gehören, erhalten außerdem ein Zugangskontrollarmband, mit dem sie den Park betreten und verlassen können.
  3. Fußgänger können zu jeder Tages- und Nachtzeit ein- und aussteigen.
  4. Benutzer, die einen Parkplatz im Parkhaus haben, können die Tore mit Hilfe eines Nummernschildlesegeräts öffnen, das das Nummernschild des Fahrzeugs erkennt und die Ein- und Ausfahrt in das Parkhaus ermöglicht.

Artikel 26

Zulassung von Tieren

  1. Die Aufnahme von Tieren erfordert eine vorherige Genehmigung der Parkverwaltung, die die Art des Tieres sowie die Hygiene- und Sicherheitsstandards berücksichtigen muss.
  2. Tiere von Rassen, die als gefährlich gelten, sind nicht erlaubt.
  3. Mit vorheriger Genehmigung können bestimmte Tiere (Hunde, Katzen und Vögel) zugelassen werden, sofern sie an der Leine oder in ihrer Kiste gehalten werden und von ihren Besitzern begleitet werden.
  4. Die im vorigen Absatz genannten Tiere dürfen den Park nur betreten, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
  5. a) Sie müssen bei der Rezeption des Parks registriert sein;
  6. b) Die entsprechenden Gesundheitspapiere, d.h. Registrierung und Impfungen, werden ordnungsgemäß aktualisiert und in gesetzlicher Form vorgelegt;
  7. c) Sie müssen über einen aktuellen Impfpass, einen Mikrochip (obligatorisch für Hunde, die am oder nach dem 1. Juli 2008 geboren wurden), eine Registrierung und einen Führerschein verfügen und sicherstellen, dass sie frei von Parasiten und in guter Gesundheit sind;
  8. d) Sie müssen jederzeit vom Benutzer/Besitzer oder Betreuer des Tieres begleitet und an der Leine geführt werden;
  9. e) Die Abfälle des Tieres werden vom Benutzer/Besitzer oder Betreuer an einen geeigneten Ort gebracht;
  10. f) in einem geeigneten Behälter auf dem Stellplatz oder in der Unterkunft des Benutzers gefüttert werden;
  11. g) Sie stellen keine Gefahr für die Camper oder das Personal dar.
  12. Aus hygienischen Gründen sind Tiere in den Gemeinschaftsbereichen (Umkleideräume, Rezeption, Poolterrasse, Sportplätze, Kinderspielplatz, Gastronomieräume und Markt) nicht erlaubt.
  13. Tiere dürfen im Park nicht absichtlich spazieren geführt werden, es sei denn, die Ein- und Ausgänge des Parks werden normal genutzt.
  14. Der Benutzer/Eigentümer oder Betreuer des Tieres ist für alle materiellen und persönlichen Schäden verantwortlich, die durch die Handlungen des Tieres verursacht werden, und erklärt sich bereit, die Kosten zu übernehmen, die durch Ansprüche oder Schäden im Zusammenhang mit seinem Haustier gegenüber dem Park, dem Personal und anderen Benutzern entstehen.
  15. Der Park fordert die sofortige Abreise eines Tieres, das gefährliches oder inakzeptables Verhalten zeigt (Beißen, Kratzen, übermäßiges Bellen, offensichtliche Krankheiten, Urinieren oder Stuhlgang in öffentlichen Bereichen), ohne dass der Wert des Aufenthalts des Tieres (oder der Besitzer) für die nicht verbrachten Tage reduziert wird;
  16. Es ist strengstens verboten, jegliche Art von streunenden Tieren zu füttern, die sich nicht im Park befinden oder die nicht im Besitz der Camper sind.

Artikel 27

Einfahrt, Verkehr, Parken und Beladen von Fahrzeugen

  1. Nur Fahrzeuge von Benutzern, die auf dem Parkplatz zugelassen sind, haben Zutritt.
  2. Der Benutzer muss die folgenden Regeln beachten:
  3. a) Lassen Sie das Nummernschild Ihres Fahrzeugs an der Rezeption des Parkplatzes registrieren;
  4. b) Parken Sie Ihr Fahrzeug auf dem dafür vorgesehenen Platz.
  5. Benutzer und ihre Familien dürfen nie mehr als ein Fahrzeug parken, es sei denn, es ist verfügbar und wird vom Empfangsdienst des Parkplatzes genehmigt.
  6. In Bezug auf den Verkehr und das Parken von Fahrzeugen innerhalb der Einrichtungen des Parks sind die Fahrer verpflichtet, die folgenden Bestimmungen zu beachten:
  7. a) Überschreiten Sie eine Geschwindigkeit von 20 km/h nicht;
  8. b) Entsprechen Sie der vorhandenen Beschilderung;
  9. c) Hupen Sie nicht
  10. d) Keine Reparaturen und/oder Tuning von Fahrzeugen innerhalb des Parkplatzes;
  11. e) Nicht waschen;
  12. f) Begeben Sie sich nicht in den Park, außer um ihn zu betreten oder zu verlassen;
  13. g) Parken Sie nicht so auf Straßen, dass der Verkehr behindert wird, halten Sie nicht an Stellen, die den freien Verkehr behindern, und halten Sie nicht an Hydranten und Stromverteilerkästen so, dass der Zugang zu ihnen behindert wird;
  14. h) Sie dürfen den Zugang zu den Einrichtungen oder Nischen für andere Benutzer nicht behindern und dürfen auch nicht im Empfangsbereich parken, es sei denn, sie wollen ein- oder auschecken;
  15. i) Begeben Sie sich nicht in den Park, außer um ihn zu betreten oder zu verlassen.
  16. Während der Zeit der Stille dürfen Fahrzeuge den Park nicht betreten, verlassen oder befahren, außer in dringenden Fällen.
  17. Das Parken auf dem Parkplatz, das während des in Absatz 5 dieses Artikels genannten Zeitraums vereitelt wird, führt nicht zur Rückerstattung des gezahlten Betrags oder zur Nichtbezahlung des fälligen Tagespreises.
  18. Der Verkehr von motorisierten und nicht motorisierten Fahrzeugen, insbesondere von Fahrrädern und Motorrädern, ist eingeschränkt und kann verboten werden, wenn die Umstände es erfordern.
  19. Nicht motorisierte Fahrräder sind innerhalb des Parkplatzes nur als Fortbewegungsmittel zwischen den Räumlichkeiten des Nutzers und dem Ausgang des Parkplatzes oder dem Eingang des Parkplatzes und den Räumlichkeiten des Nutzers erlaubt. Fahrräder sind im Park zu Erholungszwecken nicht mehr erlaubt. Radfahren in Gruppen oder einzeln innerhalb des Parks ist verboten.
  20. Wenn die Anzahl der Fahrzeuge die Kapazität des Parkplatzes übersteigt, ist die Einfahrt aus Sicherheitsgründen verboten.
  21. Unfälle, an denen Fahrzeuge innerhalb der Parkanlagen beteiligt sind, werden von den beteiligten Parteien gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und anderer geltender Gesetze behandelt.
  22. Unfälle, an denen Nutzer beteiligt sind, unterliegen in jedem Fall ihrer alleinigen und ausschließlichen Verantwortung oder, wenn sie minderjährig sind, der Verantwortung ihrer Erziehungsberechtigten.
  23. Es ist ausdrücklich verboten, Elektrofahrzeuge an den Steckdosen in den Alveolen und ergänzenden Unterkünften aufzuladen, mit Ausnahme der für diesen Zweck gekennzeichneten Steckdosen an einem bestimmten Ort im Park, und zwar gegen Zahlung des Preises gemäß der geltenden Gebührenordnung.

Artikel 28

Verweigerung oder Verbot der Immatrikulation

Unbeschadet der Fälle von offensichtlichen Verstößen gegen die gesetzlichen Pflichten der Camper und gegen die Bestimmungen dieses Reglements können die Dienststellen die Anmeldung von Personen verweigern oder zurückziehen, die insbesondere..:

  1. a) deren Zutritt aufgrund ihres Verhaltens bei der früheren Nutzung dieses Parks ausgesetzt oder verboten wurde oder die auf den Listen des portugiesischen Campingverbands, privater Parks und kommunaler Parks stehen;
  2. b) dem Park in irgendeiner Weise verpflichtet sind;
  3. c) unter 18 Jahren ohne Begleitung eines Erwachsenen außerhalb der in den Artikeln 21 und 23 dieses Reglements genannten Bedingungen sind;
  4. d) Anzeichen von Trunkenheit oder Konsum von psychotropen Substanzen oder Verhaltensweisen, die mit Camping oder Caravaning unvereinbar sind;
  5. e) Die Camping- oder Caravaning-Einrichtungen befinden sich in einem schlechten Zustand, oder die Einrichtungen sind für die Anzahl der Nutzer nicht ausreichend;
  6. f) Waffen jeglicher Art zu tragen oder zu benutzen;
  7. g) Träger ansteckender Krankheiten sind oder Läsionen aufweisen, die die Gesundheit der Menschen in ihrer Umgebung beeinträchtigen können.

Artikel 29

Einchecken und Auschecken

  1. Die Check-in-Zeit für Camper und Wohnwagen ist von 08:00 bis 23:00 Uhr und die Check-out-Zeit ist bis 12:00 Uhr am Tag der Abreise.
  2. Für ergänzende Unterkünfte (Wohnungen und Bungalows) ist die Aufnahmezeit von 17.00 bis 23.00 Uhr, mit der im folgenden Absatz vorgesehenen Ausnahme, und die Check-out-Zeit ist spätestens 11.00 Uhr am Tag Ihrer Abreise.
  3. Der Zutritt zu den zusätzlichen Unterkünften (Wohnungen und Bungalows) nach 19.00 Uhr muss vom Benutzer vorher telefonisch an der Rezeption des Parks bestätigt werden.

Artikel 30

Preis der Dienstleistungen

  1. Die zu berechnenden Preise sind in der gültigen Tabelle aufgeführt, die an der Rezeption des Parks und auf der Website „Costa do Vizir“ ausliegt.
  2. Die Preise in der gültigen Gebührentabelle des Parks gelten als Festpreise pro Nutzungstag, wobei die Tage durch die Anzahl der im Park verbrachten Nächte gezählt werden und keine Gebühr für weniger als einen Nutzungstag erhoben werden darf.
  3. Die in Absatz eins genannten Preise werden jährlich oder in begründeten Fällen durch den Park aktualisiert.

Artikel 31

Zahlungsbedingungen

  1. Für alle Buchungen im Park, bei denen der Nutzer nicht innerhalb von (30 Tagen) nach dem Buchungsdatum die Stellplätze/Campingplätze, den freien Campingbereich oder die Zusatzunterkünfte betritt, und damit die Buchung garantiert werden kann, muss der Nutzer (25 %) des Gesamtbetrags der Buchung zum Zeitpunkt der Buchung bezahlen, der innerhalb von 5 Tagen nach der Buchung zu zahlen ist.
  2. Der Restbetrag des gebuchten Aufenthalts muss spätestens 30 Tage vor dem Beginn des Aufenthalts im Park bezahlt werden.
  3. Bei Buchungen, die weniger als (30 Tage) vor Beginn des Aufenthalts getätigt werden, muss der Nutzer den Gesamtbetrag des Aufenthalts zum Zeitpunkt der Buchung bezahlen, damit er bestätigt werden kann.
  4. In allen anderen Fällen muss die Zahlung für die Nutzung des Parkplatzes beim Check-in erfolgen.
  5. Die Nutzer von Zusatzunterkünften werden außerdem gebeten, beim Check-in eine Kaution in Höhe von 200,00 € (in bar oder per Kreditkarte) zu hinterlegen, die bei der Abreise zurückerstattet wird, es sei denn, es liegen Schäden an der Unterkunft oder der Ausstattung vor, wie in Artikel 18 Absätze 5 und 6 der vorliegenden Regelung vorgesehen.

Artikel 32

Check-out – Verfahren und Verantwortlichkeiten

  1. Die Nutzer von Zusatzunterkünften (Wohnungen und Bungalows) müssen den Park am Abreisetag bis 11 Uhr verlassen, da sonst folgende Strafen drohen:
  2. a) Wenn der Benutzer nach der vorgesehenen Zeit abreist und dies nicht vorher mit dem Park vereinbart wurde, hat der Park das Recht, einen zusätzlichen Tag zum geltenden Preis zu berechnen.
  3. b) Unbeschadet der Ausführungen im vorigen Absatz dieses Artikels ist der Nutzer auch verpflichtet, die Entschädigung zu zahlen, die der Park eventuell aufwenden muss, weil der nächste Nutzer nicht in der entsprechenden Zusatzunterkunft untergebracht werden kann.
  4. Erweist sich die in Absatz 5 des vorigen Artikels genannte Kaution als unzureichend, um den Schaden zu decken, hat der Parkplatz das Recht, vom Nutzer eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen, um den gesamten tatsächlichen Schaden zu decken.

Artikel 33

Material unbesetzt lassen

Unbewohnte Camping- und Caravaningausrüstungen dürfen nicht im Park zurückgelassen werden, außer in ordnungsgemäß begründeten Notsituationen, in denen die Benutzer den Park bis zu 48 Stunden lang verlassen dürfen, gegen Zahlung des Preises gemäß der geltenden Gebührenordnung.

Artikel 34

Bedingungen

Wann immer es angemessen erscheint, können die Verantwortlichen für den Park bestimmen:

  1. a) Die Beschränkung der Nutzung und der Aufenthaltsdauer in bestimmten Bereichen des Campingplatzes;
  2. b) Die genaue Lage der Flächen für das Parken von Fahrzeugen, das Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen.

Kapitel II

Abschnitt I

Rechte und Pflichten der Nutzer

Artikel 35

Rechte der Benutzer

  1. 1. Die Benutzer des Campingplatzes haben die folgenden Rechte:
  2. a) ihre Einrichtungen und gemeinsamen Dienste in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Reglements und anderen geltenden Gesetzen zu nutzen;
  3. b) Die Preise für die Nutzung des Parks und der anderen Einrichtungen, die zu ihm gehören, im Voraus zu erfahren, und zwar gemäß den an der Rezeption und auf der Website des Parks „Costa do Vizir“ aushängenden Tabellen;
  4. c) Verlangen Sie einen Nachweis über alle geleisteten Zahlungen;
  5. d) Verlangen Sie, dass das Reglement des Parks zur Einsichtnahme vorgelegt wird;
  6. e) die berechtigte Forderung nach Vorlage und Verwendung des Beschwerdebuchs;
  7. f) Ihnen wird die notwendige Privatsphäre bei jeder Art der Nutzung garantiert;
  8. Benutzer, die eine Beschwerde einreichen möchten, sollten ihren vollständigen Namen, ihre Kontaktangaben und ihre ID-Nummer angeben.

Artikel 36

Pflichten der Benutzer

Dies sind nur einige der anderen Pflichten, die bereits für die Nutzer festgelegt wurden:

  1. a) Befolgen Sie die Anweisungen der für den Betrieb des Parks verantwortlichen Personen, einschließlich des Personals, wenn Sie ihre Aufgaben im oder um den Park herum wahrnehmen;
  2. b) Legen Sie an der Rezeption des Parks alle erforderlichen Ausweispapiere und Anmeldeformulare vor;
  3. c) Halten Sie sich an die im Park geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften, insbesondere in Bezug auf die Entsorgung von Müll, Abwasser und das Waschen und Trocknen von Kleidung, und nutzen Sie die im Park vorhandenen Mülleimer und„Ökopunkte“;
  4. d) Werfen Sie die Chemikalienkassetten aus Anhängern und Wohnmobilen an der entsprechenden Stelle aus;
  5. e) Entsorgen Sie Grauwasser (Wasser aus Waschbecken, Duschen usw.) an der entsprechenden Servicestation;
  6. f) Halten Sie den jeweiligen Stellplatz und die dort installierte Ausrüstung in einem guten Zustand, hygienisch und sauber;
  7. g) Unterlassen Sie alle Handlungen, die andere Nutzer stören könnten, insbesondere die Verwendung von Lautsprechern während der Ruhezeit;
  8. h) ihre Geräte so zu installieren, dass sie andere Benutzer nicht beeinträchtigen;
  9. i) Halten Sie sich an die Beschilderung des Parks und die Anweisungen des Personals in Bezug auf den Verkehr und das Parken von Fahrzeugen sowie die Installation und Wartung von Campingausrüstung;
  10. j) Parken Sie keine Fahrzeuge oder stellen Sie keine Geräte auf internen Verkehrswegen ab, die das Passieren von Fahrzeugen, insbesondere von Notfall- oder Rettungsfahrzeugen, unmöglich oder schwierig machen;
  11. k) Melden Sie der Rezeption jede Handlung von Parkbenutzern, die gegen die Bestimmungen dieser Ordnung verstößt, insbesondere wenn sie andere Benutzer oder deren Ausrüstung oder die parkeigene Ausrüstung schädigt;
  12. l) Sie zahlen den Preis für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen gemäß der geltenden Preisliste;
  13. m) Entschädigen Sie den Park und andere Nutzer für alle Schäden, die an ihm verursacht werden;
  14. n) Entzünden Sie kein Feuer, außer in den dafür vorgesehenen Bereichen, und halten Sie sich an die sonstigen Sicherheitsvorschriften zum Schutz vor Gefahren, insbesondere vor Feuer;
  15. o) Behandeln Sie das Parkpersonal und andere Benutzer mit Höflichkeit und Freundlichkeit.

Abschnitt II

Verbote

Artikel 37

Besondere Verbote

  1. Er ist für die Parkbenutzer nicht zugänglich:
  2. a) Störung der Ruhe zwischen Mitternacht und 7 Uhr morgens mit allen Mitteln;
  3. b) Das Zerstören oder Stören von Bäumen und anderer Vegetation oder anderem Parkeigentum;
  4. c) Versetzen oder Zerstören von Parkzäunen;
  5. d) Das Entzünden von Feuer, außer an ordnungsgemäß genehmigten Orten;
  6. e) Das Verlassen von Kochern oder brennenden Geräten im Betrieb;
  7. f) Spiele, bei denen ein Ball oder andere Instrumente außerhalb des Spielfelds geworfen werden;
  8. g) Das Mitführen oder Verwenden von Waffen jeglicher Art;
  9. h) Zelte oder Wohnwagen in einem Abstand von weniger als 2 Metern zu anderen Campingeinrichtungen oder außerhalb des Stellplatzes, den sie belegen, aufzustellen;
  10. i) Das Offenlassen von Wasserhähnen oder das Verursachen von Schäden an Rohrleitungen oder anderen Installationen;
  11. j) Zäune, feste Installationen oder Markisen um oder innerhalb des Stellplatzes/der Parzelle zu bauen oder zu errichten, die nicht Teil der Camping- oder Caravaning-Einrichtungen sind;
  12. k) die Einrichtungen des Parks für ausdrückliche oder implizite Wohnzwecke zu nutzen oder dekorative oder nützliche Arrangements in diesen Einrichtungen zu improvisieren;
  13. l) Installation von Hängebetten oder anderen permanenten und festen Geräten;
  14. m) Das Ablegen von festen Abfällen außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter sowie das Liegenlassen von Müll auf dem Boden oder außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze;
  15. n) Das Waschen oder Auslegen von Wäsche außerhalb ihres eigentlichen Platzes und das Anlegen von Wäscheleinen;
  16. o) Lassen Sie Lampen, Herde oder andere Geräte über Nacht an;
  17. p) Aufenthalt auf dem Parkplatz in einem notorischen Zustand der Trunkenheit oder unter dem Einfluss jeglicher Art von psychotropen Substanzen;
  18. q) Verschmutzen Sie den Ort, an dem es installiert wurde;
  19. r) Das Anbinden von Seilen, Drähten oder anderem Material an Bäumen zu irgendeinem Zweck, insbesondere um Trennwände zu schaffen;
  20. s) Lassen Sie Müllsäcke draußen bei den Mülleimern stehen;
  21. Benutzern ist es außerdem untersagt:
  22. a) Jegliche Form von kommerzieller Aktivität, auch sporadisch, zu betreiben;
  23. b) Politische, kommerzielle oder religiöse Propaganda zu betreiben oder ohne Genehmigung des Parkmanagers Schriften oder Zeichnungen anzubringen;
  24. c) Abonnements, Anfragen oder Verkäufe ohne Genehmigung des Parkmanagers zu tätigen;
  25. d) das Mitbringen von Personen in den Park außerhalb der in diesem Reglement vorgesehenen Fälle.

Abschnitt III

Verantwortung

Artikel 38

Verantwortung der Eigentümer

Es liegt in der Verantwortung der Eltern von minderjährigen Benutzern oder anderer ordnungsgemäß bevollmächtigter Erwachsener, diese und ihren Haushalt über die in diesem Reglement enthaltenen Regeln zu belehren, insbesondere über Hygiene, Benutzung der Umkleideräume, Ruhezeiten, Rücksichtnahme auf andere Benutzer und den Schutz des physischen und natürlichen Erbes des Parks.

Kapitel III

Abschnitt I

Elektrizität

Artikel 39

Anschluss und Versorgung mit Elektrizität

  1. 1. Alle Stromkästen auf dem Parkplatz sind geschützt, wobei jede Steckdose eine Stromstärke zwischen 6 und 16 Ampere (220 Volt) verträgt.
  2. Der Parkplatz kann die Stromzufuhr bei Gewitter oder Sturm oder bei unvorhersehbaren Bedingungen, die den sicheren Betrieb der Anlagen beeinträchtigen können, unterbrechen, und der Nutzer kann nicht für daraus resultierende Schäden haftbar gemacht werden.
  3. Die Stromversorgung kann aus Gründen, die sich aus Fehlfunktionen und Störungen im öffentlichen Stromnetz ergeben und für die der Park nicht verantwortlich gemacht werden kann, eingeschränkt oder ausgesetzt werden.
  4. Die Stromversorgung ist in dem zuvor mit dem Nutzer vereinbarten Preis für jeden Aufenthalt enthalten.

Artikel 40

Nicht erlaubte Situationen

Den Nutzern ist es ausdrücklich untersagt:

  1. a) Stellen Sie elektrische Verbindungen her, ohne dass die Kabel und anderes Material angemessen und ordnungsgemäß geschützt sind;
  2. b) Stellen Sie Verbindungen zu Bäumen oder anderen Orten her, die die Ästhetik und gute Organisation des Parks beeinträchtigen könnten;
  3. c) Lampen oder Flutlichter außerhalb ihrer Räumlichkeiten aufzustellen;
  4. d) Verwenden Sie den Strom für Geräte mit hohem Verbrauch oder für Geräte, die für eine gute Campingpraxis als unnötig angesehen werden;
  5. e) Die Weitergabe von elektrischem Strom an andere Nutzer oder zu Zwecken, die nicht für den normalen Gebrauch geeignet sind;
  6. f) Aneignung anderer Verkaufsstellen ohne Genehmigung;
  7. g) andere als die ihnen zugewiesene(n) Steckdose(n) zu tauschen, zu vertauschen oder zu verwenden;
  8. h) Zugang zu gemeinsamen Schalttafeln und elektrischen Geräten in irgendeiner Weise.

Abschnitt II

Verantwortung

Artikel 41

Verantwortlichkeiten

  1. Die Begehung einer der im vorstehenden Artikel vorgesehenen Straftaten macht den Nutzer zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.
  2. Die Benutzer sind auch für Pannen auf dem Parkplatz verantwortlich, die auf den schlechten Zustand ihrer elektrischen Geräte zurückzuführen sind.
  3. Jeder Unfall persönlicher oder materieller Art liegt in der alleinigen Verantwortung des Benutzers der elektrischen Anlage.

Abschnitt III

Gasnutzung

Artikel 42

Gas

  1. Die Benutzer müssen bei der Verwendung des Gases mit äußerster Sorgfalt vorgehen.
  2. Benutzer können nur Flaschen mit einem Gewicht von bis zu 6 kg verwenden.
  3. Die Flaschen sollten vor der Sonne geschützt aufbewahrt und am Ende jeder Benutzung ausgeschaltet werden.
  4. Für Unfälle, die durch die Verwendung von Gas auf dem Parkplatz verursacht werden, ist allein der Benutzer verantwortlich.

Kapitel IV

Abschnitt I

Fundstücke und verlassenes Material

Artikel 43

Gefundene Objekte

  1. Alle auf dem Parkplatz gefundenen Gegenstände müssen an der Rezeption abgegeben werden.
  2. Für die Zwecke des vorstehenden Absatzes werden der Name der Person, die sie gefunden hat, und der Name des Eigentümers der Gegenstände bei deren Rückgabe in das entsprechende Buch eingetragen.

Artikel 44

Verlassenes Material

Material gilt als aufgegeben, wenn eine oder mehrere der folgenden Situationen eintreten:

  1. a) nicht richtig identifiziert ist;
  2. b) Das Aufbewahren von unbenutztem Camping- und Caravaning-Equipment innerhalb des Parks unter Verstoß gegen die Bestimmungen von Artikel 33 dieses Reglements.

Abschnitt II

Beseitigung, Kostenübernahme und Verlust von Material

Artikel 45

Beseitigung und Ablagerung von zurückgelassenem Material

  1. Zurückgelassenes Material und jegliches Material, das nicht den Bestimmungen dieses Reglements entspricht, wird von den Parkdiensten eingesammelt.
  2. Die für den Park verantwortliche Stelle ist nicht für Schäden verantwortlich, die durch die Entfernung und Verschiebung von zurückgelassenem Material entstehen.
  3. Das entfernte Material wird nach Zahlung der Kosten für den Abtransport, den Transport und die Lagerung zurückgegeben.
  4. Wenn der Eigentümer des zurückgelassenen Materials bekannt ist, wird er per Einschreiben mit Rückschein benachrichtigt, damit er die Kosten für das Verfahren zur Zurücklassung des Materials übernimmt.

Artikel 46

Verlust von Material

  1. Das entfernte Material wird für maximal 30 Tage ab dem Datum des Eingangs des im vorherigen Artikel genannten Schreibens aufbewahrt.
  2. Nach Ablauf der im vorigen Absatz genannten Frist wird das zurückgelassene Material dem Campingplatz zur Verfügung gestellt.
  3. Der Parkplatz entsorgt auch alle zurückgelassenen Geräte, die länger als zwei Monate gelagert wurden, deren Eigentümer nicht bekannt ist oder von denen, nachdem ein Brief gemäß Absatz 4 des vorigen Artikels verschickt wurde, die entsprechende Empfangsbestätigung nicht zurückgeschickt oder der Brief nicht innerhalb der in der Postordnung festgelegten Frist abgeholt wurde.

Kapitel V

Abschnitt I

Ausrüstung für den allgemeinen Gebrauch

Artikel 47

Installation und Dienstleistungen

Der Campingplatz verfügt über Einrichtungen und Dienstleistungen:

  1. a) Rezeption und Concierge;
  2. b) Minimarkt;
  3. c) Barbecues;
  4. d) Geschirrspülmaschinen und Wäschetanks;
  5. e) Wäsche (Waschmaschinen und Wäschetrockner);
  6. f) Sanitäre Einrichtungen;
  7. g) Feste Abfallbehälter und Ökopunkte;
  8. h) Rettungszentrum;
  9. i) Spielplatz für Kinder;
  10. j) Das Spielfeld;
  11. k) Wohnwagen-/Wohnmobil-Tankstelle;
  12. l) Restaurant;
  13. m) Schwimmbad.

Artikel 48

Rezeption und Concierge

  1. Die Parkrezeption ist für die folgenden Dienstleistungen zuständig:
  2. a) Verfolgen Sie die Ein- und Ausgänge der Benutzer;
  3. b) Entgegennahme, Speicherung und Zustellung von Korrespondenz und Objekten an Benutzer;
  4. c) den Nutzern Informationen über den Betrieb des Parks zur Verfügung zu stellen, insbesondere über die von ihm angebotenen Dienstleistungen und seine privaten Betriebsregeln;
  5. d) Zur Bereitstellung anderer Dienste im Zusammenhang mit der Unterstützung und dem Aufenthalt der Nutzer.
  6. Fremden Personen ist es nicht gestattet, den Empfangsbereich des Parks zu betreten und/oder sich dort aufzuhalten, es sei denn, es handelt sich um die im vorherigen Absatz genannten Aktivitäten.
  7. Die Regeln für die Öffnungszeiten von Rezeption, Concierge und Kontrolle sind in Artikel 5 des vorliegenden Reglements festgelegt.

Artikel 49

Minimarkt

Der Minimarkt funktioniert gemäß den dort festgelegten Regeln und Öffnungszeiten.

Artikel 50

Barbecues

  1. Die Grills im Park sind so konzipiert, dass sie den Benutzern helfen, gegrillte Speisen zuzubereiten.
  2. Um das ordnungsgemäße Funktionieren der Grills zu gewährleisten, müssen die Benutzer die folgenden Regeln beachten:
  3. a) Nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“;
  4. b) Lassen Sie den Bereich nach der Verwendung sauber;
  5. c) Hinterlassen Sie die Umgebung sauber, ohne Müll, Gegenstände oder Asche.

Artikel 51

Geschirrspüler und Spültanks

  1. Geschirrspüler und Wäschetanks werden von den Nutzern frei für ihre eigenen Zwecke verwendet.
  2. Um sicherzustellen, dass Geschirrspüler und Wäschetanks ordnungsgemäß funktionieren, müssen die Benutzer die folgenden Regeln beachten:
  3. a) Nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“;
  4. b) Lassen Sie sie sauber und in einem gebrauchsfähigen Zustand.
  5. Der Park ist nicht verantwortlich für fehlende oder geänderte Kleidung oder andere Utensilien.

Artikel 52

Wäscherei

  1. Es gibt Selbstbedienungs-Waschmaschinen und -Wäschetrockner, um den Benutzern mehr Unterstützung und Komfort zu bieten.
  2. Die zu entrichtende Gebühr, die Öffnungszeiten und die Art und Weise, wie Sie den Service nutzen können, werden in den jeweiligen Räumlichkeiten angezeigt.
  3. Der Park kann nicht für Schäden, fehlende oder geänderte Kleidung verantwortlich gemacht werden, die auftreten können.

Artikel 53

Sanitäre Einrichtungen

  1. Sanitäranlagen (Toilettenhäuschen) müssen mit dem nötigen Respekt vor den anderen Nutzern, den Hygiene-/Sanitär- und Bürgerregeln, die in dieser Art von Einrichtungen unerlässlich sind, genutzt werden. Wasser und Energie müssen sparsam verwendet werden, um unnötigen Verbrauch oder Verschwendung zu vermeiden.
  2. Die Toiletten müssen nach der Benutzung sauber und in hygienisch einwandfreiem Zustand hinterlassen werden.
  3. Die Toiletten für Behinderte sind ausschließlich für sie bestimmt.

Artikel 54

Müllcontainer und Recyclingbehälter

  1. Die Abfallbehälter und Ökopunkte sind für die Entsorgung von Abfällen gedacht, die von den Nutzern der Parkeinrichtungen erzeugt werden.
  2. Die Abfälle sollten wie folgt in die Recycling-Behälter geworfen werden:
  3. a) Die gelbe Recyclingtonne ist für die Sammlung von Kunststoffen und Metallen (Flaschen, Tüten, Gläser, Gläser, Verpackungen und Dosen von Getränken und Konserven);
  4. b) Die blaue Recyclingtonne ist für die Sammlung von Papier und Pappe (Zeitungen, Zeitschriften, Schreib- und Druckpapier, Kartons und Papiertüten);
  5. c) Die grüne Recyclingstelle ist für die Sammlung von Glas (Wein-, Wasser-, Saft- und Olivenölflaschen, Gläser und Krüge);
  6. Es ist verboten, Abfälle im Freien zu deponieren, weder in den Abfallbehältern noch in den dafür vorgesehenen Ökopunkten.

Artikel 55

Rettungszentrum

  1. Das Erste-Hilfe-Zentrum ist mit einer Erste-Hilfe-Ausrüstung ausgestattet, die den Benutzern im Falle eines Unfalls zur Verfügung gestellt wird.
  2. Aus rechtlichen Gründen verfügt das Hilfszentrum weder über Medikamente, die an die Nutzer abgegeben werden können, noch kann es für medizinische oder pflegerische Dienstleistungen genutzt werden.

Artikel 56

Spielplatz für Kinder

  1. Ein Spielplatz ist ein physisch abgegrenzter Raum oder Bereich für spielerische Aktivitäten von Kindern, wobei psychomotorische Aktivitäten besonders wichtig sind.
  2. Kinder bis einschließlich 12 Jahren dürfen diesen Bereich nur in Begleitung eines Erwachsenen nutzen.
  3. Der Campingplatz lehnt jede Verantwortung für Unfälle ab, die sich bei der Nutzung des Spielplatzes ereignen, sofern sie nicht direkt auf Mängel an den dort installierten Geräten zurückzuführen sind.

Artikel 57

Sportanlagen

  1. Das Sportzentrum ist ein spezieller Ort für Sport, Erholung und Freizeit.
  2. Der Park lehnt jede Verantwortung für Unfälle ab, die sich während der Nutzung des Geländes ereignen.

Artikel 58

Servicestation für Wohnwagen und Wohnmobile

Die Servicestation für Wohnwagen und Wohnmobile ist ein kleiner Raum mit den folgenden Funktionen:

  1. a) Leicht zugänglich für Wohnwagen und Wohnmobile, insbesondere ohne Fahrmanöver;
  2. b) Ein Abflussgitter, das das Seifenwasser aus den Waschbecken und Duschtanks von Wohnwagen und Wohnmobilen aufnehmen kann und ordnungsgemäß an das Abwassersystem angeschlossen ist;
  3. c) Die Bedingungen für die Entsorgung der Toiletten-Chemiekassetten, die deren ordnungsgemäße Behandlung in Übereinstimmung mit dem bestehenden Abwassernetz gewährleisten.
  4. d) Zwei günstig gelegene Wasserauslässe, von denen einer für die Reinigung des Abflussgitters und der Toilettenkassetten und der andere für die Trinkwasserversorgung von Wohnwagen und Wohnmobilen verwendet werden soll.
  5. e) Abfall-Lagerbehälter.

Artikel 59

Restaurant

Der Park verfügt über ein Restaurant mit Terrasse, in dem zu von der Direktion festzulegenden Zeiten Mahlzeiten serviert werden. Die Informationen darüber werden gut sichtbar im Park ausgehängt und der Öffentlichkeit bekannt gemacht.

Artikel 60

Schwimmbad

  1. Das Schwimmbad ist ein Bereich für Freizeitaktivitäten im Wasser.
  2. Die Qualität des Wassers, seine Aufbereitung und Nutzung entsprechen den nach portugiesischem Recht geltenden Normen.
  3. Die geltenden Regeln und Vorschriften sind am Eingang des Geländes ausgehängt und die Hinweise des für das Gebiet zuständigen Beamten müssen beachtet werden.
  4. Kinder dürfen den Pool nur unter Aufsicht eines Erwachsenen betreten.
  5. Der Park garantiert nicht die ständige Anwesenheit von Sicherheitspersonal oder Rettungsschwimmern am Pool. In jedem Fall wird, wenn die Anlage unbeaufsichtigt ist, der folgende Hinweis am Eingang der Anlage deutlich sichtbar angebracht: „POOL NICHT Dauernd BEWARTET“.

Abschnitt II

Parkpersonal

Artikel 61

Fähigkeiten des Parkpersonals

Die Mitarbeiter des Parks sind verantwortlich für:

  1. a) Sorgen Sie dafür, dass der Park ordnungsgemäß funktioniert und instand gehalten wird;
  2. b) Melden Sie alle bestehenden Anomalien;
  3. c) Registrierung der Benutzer, die den Parkplatz gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung nutzen;
  4. d) Den Nutzern alle von ihnen gewünschten touristischen und allgemeinen Informationen zur Verfügung zu stellen;
  5. e) Einziehung der für die Nutzung des Parkplatzes fälligen Beträge von den Nutzern, wie in der geltenden Gebührenordnung festgelegt.

Kapitel VI

Abschnitt I

Bedingungen der Einrichtung

Artikel 62

Allgemeine Bedingungen

Die Installation der Infrastrukturen und generell aller notwendigen Geräte muss so erfolgen, dass kein Lärm, keine Vibrationen, keine Abgase oder Gerüche entstehen, die die Atmosphäre des Parks und die Ruhe und Sicherheit der Benutzer stören oder in irgendeiner Weise beeinträchtigen könnten.

Abschnitt II

Haftpflichtversicherung

Artikel 63

Versicherung

  1. Alle Materialien, die auf dem Parkplatz installiert werden, müssen durch eine Haftpflichtversicherung gemäß den Bedingungen der jeweiligen Police abgedeckt sein.
  2. Im Sinne des vorigen Absatzes muss die Versicherung des Campers die Gegenstände versichern, aus denen die gesamte Campingausrüstung des Nutzers/Versicherten, die in den besonderen Bedingungen der Police beschrieben ist, während seines Aufenthalts im Park besteht.
  3. Die in Absatz eins dieses Artikels genannte Versicherung muss auch die finanziellen Entschädigungen abdecken, die dem Nutzer/Versicherten aufgrund der außervertraglichen Haftpflicht gesetzlich zustehen, wenn er oder die Personen, die seinen Haushalt bilden, während seines Aufenthalts im Park Dritten Personen- und/oder Sachschäden zufügen.

Kapitel VII

Verschiedene Bestimmungen

Artikel 64

Weigerung, im Park zu bleiben

  1. Den Nutzern kann der Zutritt zum Parkplatz verweigert werden, wenn sie die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung und alle Regeln, insbesondere die technischen Regeln, die integraler Bestandteil der Geschäftsordnung sind, sowie alle geltenden Gesetze und Vorschriften nicht einhalten.
  2. Die Verweigerung des Aufenthalts auf dem Parkplatz im Sinne des vorstehenden Absatzes kann eine Verweigerung der künftigen Zulassung darstellen, sofern sie ordnungsgemäß begründet wird.

Artikel 65

Fehlende Fälle

Eventuelle Versäumnisse werden von der Parkleitung unter Einhaltung der vorliegenden Bestimmungen und der geltenden gesetzlichen Vorschriften behoben.

Management

José António Costa